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Die staatsanwaltliche Assessorklausur 2017  

01 - Staatsanwaltliches A- B-Gutachten

Es liegt folgender Fall vor: Der bisher nicht vorbestrafte Beschuldigte B hat sich hinreichend verdächtig gemacht einen Raub in einem minder schweren Fall begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt gegen B Anklage zu erheben.Sie nimmt an, dass eine Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren nicht zu erwarten ist.

Welches Gericht ist in diesem Fall
sachlich zuständig?

End

Das Schöffengericht am Amtsgericht ist gemäß §§ 24, 25, 28 GVG für diesen Fall sachlich zuständig. Dies ist damit zu begründen, dass es sich beim Raub um ein Verbrechen handelt, welcher nicht die Zuständigkeit des Strafrichters fällt.