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Die verwaltungsgerichtliche Assessorklausur 2017

01 - Verwaltungsgerichtliches Urteil

Bilden Sie den vollständigen Tenor eines abweisenden verwaltungsgerichtlichen Urteils. An dem Verwaltungsrechtsstreit war ein Beigeladener beteiligt, deren außergerichtliche Kosten der Kläger zu tragen hat.

End

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Das Urteil ist (wegen der Kosten) vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung oder Hinterlegung in Höhe (von 110 %) des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe (von 110 %) des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


Anmerkung: Ein klageabweisendes Urteil kann ausschließlich wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar sein. Teilweise wird der Zusatz „wegen der Kosten“ aufgrund der Selbstverständlichkeit weggelassen. Aus Klarstellungsgründen bietet es sich aber an, dies in den Tenor mit aufzunehmen.