Sachkundenachweis Tierärztekammer Westfalen-Lippe

Welche Haltungsform ist wenig artgerecht und damit tierschutzrechtlich bedenklich? 

  • A. Die Haltung eines großen Hundes in einer kleinen Etagenwohnung. 
  • B. Einen Hund nicht täglich zu füttern. 
  • C. Ein Einzeltier in der Wohnung oder im Zwinger mehr als acht Stunden täglich alleine zu lassen. 
  • D. Einen gesunden Hund jeden Tag dreimal für jeweils 20 Minuten an einer kurzen Leine auszuführen.
 

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