Prüfungsschema ör. Klausur

Wie sieht der praktische Widerspruchsbescheid aus?

 
-> beachte bzgl. der materiellen RMK des AusgangsVA (Rn. 450):
-- nur RMKkontrolle(Rechts-/Ermessensfehler) bei Selbstverwaltungsangelegenheiten, wenn Widerspruchsbehörde nicht mit Selbstverwaltungskörperschaft identisch
-- Ausgangsbehörde ha Beurteilungsspielraum (Ausnahme nur Prüfungen, nicht beamtenrechtliche Beurteilungen)
-- Drittwidersprüche
-- untergesetzl. Normen (insbes. Satzungen): stets zu prüfen, aber wg. 47 VwGO nicht verwerfen
-- Versagung des gemeindlichen Einvernehmens (§ 36 BauGB), Einvernehmen ist absolutes Verfahrensrecht; aber § 36 II 3 BauGB (meistens Bauaufsichts-/Baugen.behörde; nur nicht, wenn Kommunalaufsichtsbehörde nach LandesR zuständig, dann Widerspruchsbehörde auch an rw Versagung gebunden!)

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