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Arbeitsrecht 2016

Das Individualarbeitsrecht

Nennen Sie die Voraussetzungen eines Urlaubsanspruchs aus § 3 Abs. 1 BUrlG.

End
  • Der Urlaubsanspruch nach § 3 Abs. 1 BUrlG setzt ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraus. Keine Voraussetzung ist hingegen die tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung, sodass dem ArbN ein Anspruch auf ungekürzten Urlaub auch dann zusteht, wenn er gar keine Arbeitsleistung erbracht hat (z.B. aufgrund einer Erkrankung). 
  • Zudem muss eine Wartezeit von sechs Monaten abgelaufen sein, § 4 BUrlG. In den folgenden Jahren entsteht der Urlaubsanspruch ohne erneute Wartezeit mit dem Beginn des Kalenderjahres. 

Vgl. AS-Skript Arbeitsrecht Rn. 327ff.