Prüfungsschema ör. Klausur

Wie ist der Aufbau eines Antrages nach 80a III 1, I Nr. 1?

-> Konstellation: RB des Dritten entfaltet aW
-> sobald 3. HSrechtsbehelf erhoben hat, muss Adressat des VA gem. 80a III 1 Var. 1, I Nr. 1 beim VG einen "Antrag auf AO der sof. Vollziehung" gem. 80 II 1 Nr. 4 stellen
 
Rubrum: keine Besonderheiten
 
Tenor:
Die sofortige Vollziehung der Gen. des Ageg. vom ... wird angeordnet.
-> Kosten: 154 ff.
 
Gründe zu I: keine Besonderheiten
 
Gründe zu II:
 
-> Zulässigkeit:
 
 
-> Begründetheit: Der Antrag ist begründet, wenn nach dem Ergebnis einer Interessenabwägung das Vollzugsinteresse des Antragsstellers das Aussetzungsinteresse des belasteten Dritten (idR des beigeladenen Nachbarn) überwiegt; wenn Gen. rm. ist davon auszugehen; ist der VA zwar (objektiv) rw., verletzt aber keine subj. Rechte des Nachbarn, ist dies auch anzunehmen

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