Unfallverhütungsvorschriften

Was hat Unternehmer in Dienstanweisungen zu regeln, §4 Dienstweisungen DGUV-V23

Unternehmer muss, dass verhalten des Personals, Melden von Mängeln und besonderen Gefahren, die Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit.

Versicherte sind verpflichtet Arbeitssicherheitsdienen, Dienstanweisungen zu befolgen und keine Weisungen den Auftraggeber zu befolgen.
 
Das sicherheitsgerechte Verhalten bei besonderen Gefahren ist so weit wie möglich zu üben.

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