Unfallverhütungsvorschriften

§ 5 DGUV V23 Verbot berauschender Mittel, welche Aussage trifft, diese Vorschrift im Umgang mit berauschenden Mitteln

Kein Alkohol Drogen Medikamenten und berauschenden Mitteln in Dienst. Verstoßen arbeitsrechtliche Folgen, Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, und versicherungsrechtliche Folgen
Sicherheitsmitarbeiter dürfen während der Ausübung ihres Dienstes nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen.

Discussion