Unfallverhütungsvorschriften

§6 Unternahme von Wach und S-aufgabe, was kann Unternehmer vom Auftraggeber vor Übernahme verlangen

Beseitige oder ausreichende Sicherung von vermeidbaren Gefahrenstellen Umfang und Abläufe Nebentätigkeiten müssen schriftlich festgelegt werden.
Nebentätigkeiten von Sicherheitsmitarbeitern im Dienst müssen festgehalten sein.
Ein Unternehmer darf einen Bewachungsauftrag erst übernehmen, wenn Gefahrenstellen im und am Objekt beseitigt oder ausreichend abgesichert sind.

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