Mündliche Prüfung

Strafrecht

Zueignungsabsicht 

Wenn sich der Täter die Sache selbst oder den in ihr verkörperten Sachwert dem eigenen Vermögen oder dem eines Dritten 

  • Wenigstens vorübergehend zur eigenen Verfügung einverleiben will (dolus directus 1. Grad) und 
  • Den berechtigten Eigentümer dauerhaft aus seiner bisherigen Herrschaftsposition verdrängen will (mind. Eventualvorsatz) 

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