Mündliche Prüfung

Strafrecht

Besitzerhaltungsabsicht 


  • Absicht, eine bevorstehende, nicht jedoch notwendig nach der Vorstellung des Täters schon gegenwärtige unmittelbar drohende Gewahrsamsentziehung zugunsten des bestohlenen zu verhindern 
  • Gewalt muss zum Ziel haben, sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten
  • Wenn Täter im fortbestehender Zueignungsabsicht verhindern will, dass ihm Gewahrsam wieder entzogen wird 
  • Abgrenzung zur Fluchtsicherung  

Discussion