Mündliche Prüfung

Strafrecht

Unfall (§ 142 StGB) 

  • Jedes plötzlich auftretende Ereignis im Straßenverkehr, das mit den Gefahren des Straßenverkehrs zusammenhängt und zu einem nicht nur völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt 
  • Vorsätzliches herbeiführen ist unerheblich, entscheidend ist, dass es sich für einen Beteiligten als plötzliches Ereignis darstellt 
  • BGH: unter 25€ Bagatellgrenze 
  • Gefährdung reicht nicht, schaden muss eingetreten sein 

Discussion